Das Gefühl von Familie schenken
Melden Sie sich jetzt als Kovive-Partnerfamilie an und setzen Sie sich persönlich dafür ein, dass armutsbetroffene und sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche in der Schweiz Schutz, Sicherheit und nachhaltige Zukunftsperspektiven erhalten.

Für unsere individuellen Betreuungslösungen suchen wir engagierte Familien oder Einzelpersonen mit/ohne Kinder, die ein Kind/einen Jugendlichen aus einer herausfordernden Lebenssituation über einen längeren Zeitraum betreuen, begleiten und unterstützen möchten.
Folgende Einsätze als Kovive-Partnerfamilie sind möglich:
Gastfamilie
Ferienbetreuung von höchstens 3 Wochen pro Jahr, jeweils höchstens 2 Wochen am Stück. Aus der ganzen Deutschschweiz.
Kontaktfamilie
Kontinuierliche und regelmässige Wochenend- und/oder Ferienbetreuung. Bevorzugt aus dem Raum ZH, AG, ZG, LU.
Pflegefamilie
Dauerbetreuung mit Erziehungsauftrag. Bevorzugt aus der Innerschweiz, AG und ZH.
Sie sind...
- eine engagierte Familie/Einzelperson, die mit Kovive armutsbetroffenen oder sozial benachteiligten Familien Unterstützung bieten möchte?
- und Sie können sich vorstellen, einem armutsbetroffenen oder sozial benachteiligten Kind/Jugendlichen als Gast-, Kontakt - oder Pflegefamilie Schutz und Geborgenheit in Ihrem Zuhause zu bieten?
Dann sind Sie vielleicht unsere nächste neue Partnerfamilie!
Detaillierte Informationen finden Sie unter den nachfolgenden Links.
Breit abgestütztes Anmeldeverfahren
Die Sicherheit der durch das Schweizer Kinderhilfswerk Kovive betreuten Kinder und Jugendlichen steht an oberster Stelle. Für die Anmeldung als Kovive-Partnerfamilie gilt daher folgendes zu beachten:
- Der schriftlichen Anmeldung ist eine Bestätigung der in Ihrer Region zuständigen Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde KESB beizulegen. Die Adresse der KESB in Ihrer Region finden Sie hier: Adressverzeichnis KESB (Suchfunktion Gemeinde-Zivilstandskreis-KESB)
- In der Bestätigung versichert die KESB, dass keine Kindes- und Erwachsenenschutzmassnahmen vorliegen.
- Zudem verlangt Kovive Auszüge aus dem Schweizerischen Strafregister. (Bestellvorgang Strafregisterauszug siehe unter Downloads).
- Weiter ist mit dem Anmeldeformular ein Motivationsschreiben sowie der ausgefüllte Fragebogen (siehe unter Downloads) einzusenden.
Was heisst es, sich als Familie zu engagieren?
- Was unterscheidet eine Gastfamilie von einer Kontakt- oder Pflegefamilie?
- Was braucht es, damit eine Familie ein Kovive-Kind aufnehmen kann?
- Wie sieht die Zusammenarbeit mit Kovive aus?
Lesen Sie dazu die ausführlichen Informationen für interessierte Partnerfamilien:

«Es ist wunderschön zu sehen, wie schnell ein Kind aufblüht, wenn es genügend Aufmerksamkeit und Förderung erhält.» Monika Bucher, Kovive-Kontaktmutter (Name geändert)