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Haben Sie Fragen?

Unsere FAQ (Frequently Asked Questions) geben Antwort!

1. Gibt es ein Mindest- oder Maximalalter, um als Kovive-Betreuungspartner*in in Frage zu kommen?
Erwachsene aller Altersgruppen können sich für ein Engagement als Kovive-Betreuungspartner*in bei uns melden. Lebenserfahrung und ein gewisser Lebensstandard sind von Vorteil. Das Engagement ist nicht zu verwechseln mit einem «Babysitter-Job» und eignet sich daher nicht als Nebenjob z.B. während des Studiums. Dies wird jedoch individuell im Abklärungsverfahren geprüft.

2. Brauche ich Erfahrung im Umgang mit Kindern oder eine Weiterbildung zum Thema?
Persönliche und/oder berufliche Erfahrung im Umgang mit Kindern ist von Vorteil, jedoch keine Voraussetzung. Zu Beginn des Engagements gibt es einen obligatorischen Einführungskurs.

3. Kann ich als alleinstehende Person ein Kind aufnehmen?
Ob alleinstehend mit/ohne Kinder, Gross- oder Kleinfamilie oder gleichgeschlechtliche Paare mit/ohne Kinder: Bei Kovive sind alle Familienkonstellationen willkommen.

4. Brauche ich ein bestimmtes Mindesteinkommen?
Nein, Sie brauchen kein bestimmtes Mindesteinkommen, sollten jedoch über eine gute finanzielle Basis verfügen und in der Lage sein, Ihre Lebenskosten decken zu können.

5. Gibt es eine Vergütung für Kovive-Betreuungspartner*innen?
Für Ihr Engagement erhalten Sie je nach Betreuungsform (Entlastungs- oder Pflegeplatz) eine Entschädigung für die Verpflegung, Betreuung und Unterkunft, die zwischen CHF 65.- und CHF 95.- pro Betreuungstag variieren kann. Für Betreuungspartner*innen, die ausschliesslich Betreuung in den Ferien anbieten, gelten andere Bestimmungen. Gerne geben wir Ihnen telefonisch weiter Auskunft dazu.

6. Komme ich infrage, wenn ich nur in einer Wohnung und nicht in einem Haus wohne?
Ja. Wichtig ist, dass Sie dem aufzunehmenden Kind einen Rückzugsort in Form eines geschlossenen Raumes bieten können. Dies kann z.B. ein Büro- oder Gästezimmer sein oder auch indem das Zimmer des eigenen Kindes geteilt wird. Ein Rückzugsraum ist besonders relevant, wenn Sie einen Pflegeplatz anbieten und das Kind über einen längerfristigen Zeitraum bei sich aufnehmen.

7. Wie lange dauert es, bis ich ein Kind aufnehmen kann?
Zunächst findet der Abklärungsprozess statt, der zwischen 2-4 Monate dauert (mehr zum Abklärungsprozess finden Sie hier). Bis Sie danach definitiv ein Kind aufnehmen können, hängt davon ab, wann eine passende Vermittlungsanfrage eintrifft. Einschliesslich der darauffolgenden Kennenlernphase zwischen Ihnen und dem Kind kann dies mehrere Monate dauern.

8. Gibt es die Möglichkeit zum Austausch mit anderen Kovive-Betreuungspartner*innen?
Einmal jährlich findet ein obligatorischer Erfahrungsaustausch statt, an dem alle unsere Betreuungspartner*innen teilnehmen.

9. Welche Kinder benötigen statt eines klassischen Pflegeplatzes einen Entlastungsplatz?
Es handelt sich oft um Kinder, die im Heim aufwachsen und dank des Entlastungsplatzes an den Wochenenden ausserhalb des Heims Beziehungen knüpfen können. Oder es sind Kinder von mehrfach belasteten Eltern, die Erholung brauchen, während die Kinder am Entlastungsplatz unbeschwerte Freizeitmomente erleben können.

10. Kann ich auch nur eine Tagesbetreuung anbieten?
Nein, dies ist nicht möglich. Die Angebote von Kovive beinhalten immer eine Übernachtung.

11. Was wird von mir als Kovive-Betreuungspartner*in erwartet?
Wir erwarten die Bereitschaft...

  • auf das Kind und seine Bedürfnisse einzugehen und die notwendige Pflege und Betreuung zukommen zu lassen
  • die persönlichen Informationen des Kindes vertraulich zu behandeln
  • mit dem Schweizer Kinderhilfswerk Kovive und einer fallführenden Person zusammenzuarbeiten und sich regelmässig auszutauschen


Weitere Informationen zum Engagement als Kovive-Betreuungspartner*in finden Sie in unserer Angebotsübersicht. Für detaillierte Auskünfte stehen wir Ihnen sehr gerne in einem unverbindlichen und kostenlosen, telefonischen Beratungsgespräch zur Verfügung, das Sie hier buchen können.