Setzen Sie ein Zeichen über Ihre Lebzeit hinaus
Wollen Sie über Ihre Lebzeit hinaus ein Zeichen setzen und Gutes bewirken? Dann machen Sie Ihr letztes Geschenk zum bedeutendsten und berücksichtigen Sie Kovive in Ihrem Testament. Mittels Erbschaft oder Legat können Sie benachteiligten Kindern und Jugendlichen in der Schweiz eine lebenswerte Zukunft sichern.

Wie Sie Ihren Nachlass optimal regeln
Was mit Ihrem Nachlass geschehen soll, ist eine wichtige Frage. Umso sorgfältiger sollte die Vorbereitung Ihrer Nachlassregelung erfolgen. Beginnen Sie die Planung daher frühzeitig, jedoch ohne Druck. Nachfolgend finden Sie Tipps und praktische Informationen, die Ihnen dabei helfen, Ihren Nachlass aktiv und umsichtig zu planen.
Mit einem Legat oder einer Erbschaft zugunsten von Kovive bringen Sie Hoffnung in den belasteten Alltag von armutsbetroffenen und sozial benachteiligten Kindern und Jugendlichen und verhelfen ihnen zu einer besseren Zukunft.
Erbschaft: Vermachen Sie einer Organisation einen Teil Ihres Nachlasses, so wird diese zur (Mit-) Erbin. Dabei geben Sie an, welchen Prozentanteil der frei verfügbaren Quote vererbt werden soll.
Legat: Bei einem Legat legen Sie im Testament dagegen einen fixen Betrag fest, der vermacht werden soll.
Verschaffen Sie sich einen Überblick über Ihre Vermögenswerte. Informieren Sie sich, welchen Verwandten was gesetzlich zusteht und wen Sie nur mittels Testament oder Erbvertrag berücksichtigen können. Ziehen Sie zur Klärung der rechtlichen Situation Fachliteratur bei oder wenden Sie sich bei komplizierten Verhältnissen an einen Experten, zum Beispiel an einen Notar. Legen Sie dann fest, wen Sie wie berücksichtigen möchten. Sie können den einzelnen Begünstigten fixe Beträge, bestimmte Sachwerte oder einen gewissen Teil ihres Vermögens zuweisen.
Für spezifische Fragen zum Thema Erbrecht steht uns Frau Sandra Spirig, Partnerin bei Thouvenin Rechtsanwälte KLG und Lehrbeauftragte für Erbrecht an der Universität Zürich, zur Seite:
Thouvenin Rechtsanwälte KLG
Klausstrasse 33
8024 Zürich
www.thouvenin.com
044 421 45 45
s.spirig@thouvenin.com
Denken Sie darüber nach, welche Menschen, Institutionen oder Organisationen Sie begünstigen möchten. Falls Sie für Ihren Entscheid zusätzliche Informationen über eine gemeinnützige Organisation benötigen, fordern Sie deren Jahresberichte und Jahresrechnungen an und machen Sie sich ein Bild über ihre Tätigkeit und den Einsatz der Spendengelder. Setzen Sie sich direkt mit den Institutionen in Verbindung, um offene Fragen zu klären.
Mit einer letztwilligen Verfügung sorgen Sie dafür, dass Ihr Nachlass im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben nach Ihren Wünschen verteilt wird. Denken Sie daran, eine Vertrauens- oder eine Fachperson zu bestimmen, die Ihren Willen vollstrecken soll und diese im Testament zu erwähnen.
Handschriftliches Testament verfassen
Das eigenhändige frei widerrufbare Testament ist die einfachste und kostengünstigste Form einer letztwilligen Verfügung. Damit das Testament gültig ist, sind ein paar Formvorschriften zu beachten:
- von Anfang bis Ende von Hand schreiben
- Ort und Datum nicht vergessen (es gilt die letzte Version)
- Unterschrift darf nicht fehlen
- Nachträge ebenfalls mit Ort, Datum und Unterschrift versehen
Öffentliches Testament aufsetzen
In komplizierten Fällen, wenn Sie sich unsicher fühlen, bei Sehschwäche oder eingeschränkter Schreibfertigkeit, gibt es auch die Form des öffentlichen Testaments. Das Testament wird dann von einer Amtsperson aufgesetzt und von der Erblasserin oder dem Erblasser in Anwesenheit von zwei Zeugen unterzeichnet.
Machen Sie den Testament-Check und erfahren Sie in wenigen Klicks, wie die Verteilung Ihres Nachlasses mit oder ohne Testament aussieht.
Alle Informationen und Tipps rund um die Nachlassregelung stehen auch hier zum Download für Sie bereit.